Der Begriff der Familie ist im Gesetz nicht definiert. Zur Familie werden im Familienrecht alle aufgrund von Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandt- oder Schwägerschaft verbundenen Personen gezählt. Das Institut der der Ehe und Familie wird durch Art. 6 GG garantiert und geschützt.
Eines der zentralen und umfassend geregelten Themen im Familienrecht ist das Eherecht. Das Familienrecht regelt die mit der Eheschließung einhergehenden Rechte und Pflichten der Ehegatten, sowie auch die Aufhebung oder die Scheidung einer Ehe und die jeweiligen rechtlichen Folgen, die im Familienrecht daran anknüpfen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Ausgleichsansprüche. Des Weiteren finden sich auch Regelungen zum Verlöbnis, sowie zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Familienrecht. Die Beliebtheit von Eheverträgen nimmt ebenfalls zu, zwecks der Sicherung der eigenen finanziellen Interessen innerhalb der Ehe und nach einer etwaigen Scheidung.
Als weiteren großen Themenkomplex regelt das Familienrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind wie z.B. die Abstammung des Kindes (Mutterschaft und Vaterschaft), das Sorgerecht oder die Unterhaltsverpflichtungen.
Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht sind regelmäßig folgende Bereiche:
- Scheidung
- Ehevertrag
- Getrenntleben
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Abstammung: Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung
- Adoption
- Zugewinnausgleich
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu dem Thema möglichst umfangreich zu informieren.